Tagungsbericht: “Wahnsinn und Methode”

Alte AktenWahnsinn und Methode. Notieren, Ordnen, Schreiben in der Psychiatrie

Tagungsbericht (Programm und Ankündigung auf H Soz Kult)

Im Rahmen des DFG-Forschungsprojektes „Kulturen des Wahnsinns. Schwellenphänomene der urbanen Moderne (1870-1930)“ kamen vom 21.-23. März 2013 Wissenschaftler unterschiedlicher Fachbereiche zusammen, um sich inmitten in der Lübecker Altstadt, im Hörsaal des Institut für Medizingeschichte und Wissenschaftsforschung (IMGWF) in der Königsstraße, den methodischen Aspekten des Notierens, Ordnens und Schreibens innerhalb der Psychiatriegeschichte zu widmen. Diese alltäglichen klinischen Verfahren strukturieren seit der Einführung der patientenbezogenen Dokumentation im 19. Jahrhundert den Klinik-Alltag und wuchsen seit Beginn der institutionalisierten Psychiatrie zu einem komplexen und von der Verwaltung eigenständigen Aufschreibsystem heran, das nicht nur die Krankenakte (als seinem Kernstück), sondern auch Stations-, Medikations-, Labor-, Diagnose und Gutachtenbücher der Kliniken umfasst. Auch die Funktion des Systems veränderte sich im Laufe der Zeit. Der bürokratische und juristische Zweck der Anfangszeit wurde durch eine politische und medizinisch-szientistische Nutzung ergänzt.

Dreizehn BeiträgerInnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz (die im Programm angekündigten Vorträge von Birgit Stammberger und Hubert Thüring mussten leider ausfallen) stellten in vier Sektionen Teilaspekte des psychiatrischen Aufschreibesystems dar. Ihre Spezifizität ergab sich meist aufgrund einer Anpassung an unterschiedliche Krankheitsbilder und/oder Behandlungsmethoden oder durch theoretische Neuerungen psychiatrischen Wissens. Die Fragerichtungen und Schwerpunkte der vier Sektionen wurden von den Veranstaltern, Prof. Dr. Cornelius Borck, dem Leiter des IMGWF und Prof. Dr. Armin Schäfer, Professor für Neuere deutsche Literaturwissenschaft und Geschichte der Medienkulturen an der Fernuniversität Hagen, in einem einleitenden Vortrag vorgestellt.

Die erste Sektion mit dem Titel „Aufschreibesysteme und Diskurse“ war demnach den Eigenarten des psychiatrischen Aufschreibesystems im Vergleich zu anderen Systemen gewidmet, zielte also auf die Beantwortung der Frage ab, inwieweit die Besonderheit der psychiatrischen Beobachtung das Notieren und Schreiben in spezifischer Art beeinflusste. Im Zentrum von Sektion II („Beobachtungen, Aufzeichnungen, Schreibformen“) standen die Spannungen und Probleme, die sich innerhalb des psychiatrischen Aufschreibesystems ergeben können, wie zum Beispiel durch seine Aneignung durch die Patienten. In „Feldforschung und Fallstudien“, der dritten Sektion des Workshops sollten die epistemischen Dynamiken, sprich die Produktivität des psychiatrischen Aufschreibesystems Betrachtung finden, wie sie zum Beispiel in der Medikalisierung von abnormalen Verhalten zu beobachten ist. Sektion IV („Wiedergabe und Widerstand“) wurde schließlich von der Leitfrage dominiert, inwieweit die Methode selbst im System reflektiert wird. Eine mögliche Selbstreferentialität stand also im Mittelpunkt dieses letzten Teils der Tagung. Die Diskussionsleitung innerhalb der vier Sektionen wurde von Thomas Beddies, Alexa Geisthövel, Rainer Herrn und Katja Günther übernommen.

Als besonders gewinnbringend stellte sich dabei heraus, dass sich trotz des beabsichtigten fachübergreifenden Ansatzes – psychiatrie- und medizingeschichtliche Perspektiven sollten mit medien- und kulturwissenschaftliche Ansätze verbunden werden – nicht nur Verbindungen zwischen Vorträgen einzelner Sektionen herstellen ließen, sondern dass sich Bezugspunkte thematischer und methodischer Art auch zwischen den Sektionen finden ließen. Diese hinterließen am Ende einen sehr runden Gesamteindruck der Tagung.

Volker Hess eröffnete Sektion I mit einem Vortrag zu den „Bürotechniken der Berliner Nervenklinik im frühen 20. Jahrhundert“. Sein Vortrag stand inhaltlich in doppelter Hinsicht am Anfang der Tagung. Zum einen, weil er die Ursprünge des Tagungsgegenstandes beleuchtete: Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde das allgemeinen Landrechts der preußischen Staaten um eine „Blödsinnigkeits-Erklärung“ ergänzt, welche der Einlieferung eines Patienten ein juristisches Verfahren vorweg setzte, das auf die Entmündigung desselben zielte. Zwar waren Ärzte als Gutachter in diesen Prozess involviert, es war jedoch ein juristisches Urteil, das über die Einlieferung des Patienten entschied. Der Fragekatalog, der diesem Verfahren voraus ging, so Hess, enthielt bereits die wesentlichen Punkte des späteren medizinischen Aufnahmeverfahrens. Somit kann die juristische Praxis des beginnenden 19. Jahrhunderts als Mutter psychiatrischer Aufschreibesysteme gelesen werden. Dieser Umstand bedingt die zentrale These von Hess, die ebenso die einleitende Funktion des Vortrages erklärt. Denn sie unterstreicht die Relevanz des psychiatrischen Schreibens, Ordnens und Notierens und somit auch die Relevanz der Tagung. Ist zu einem so frühen Zeitpunkt, wie dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein gerichtliches Verfahren als Ausgangspunkt der psychiatrischen Akte zu nennen, dann steht diese Akte „am Anfang aller Psychiatrie“ (Hess).

Eine weitere Schnittstelle zwischen Recht und Psychiatrie wurde von Rupert Gaderer, einem Medienwissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum, aufgezeigt. In seinem Vortrag zu „Psychiatrie, Recht und Kulturtechniken des Schreibens um 1900“ (ebenso Sektion I) beschäftigte er sich mit der Querulanz, die, ebenso wie die Krankenakte, zunächst einmal juristischen Ursprungs war. Die Definition des Querulanten fand um 1800 Eingang in das allgemeine Landrecht der preußischen Staaten, um eine Figur zu beschreiben, deren unbegründetes und wiederholtes Klagen den Rechtsapparat zu lähmen drohte und, laut Gaderer, als Rauschen im juristischen Kommunikations-Kanal bezeichnet werden kann. Ein Jahrhundert später wurde der Querulant in der Beschreibung einer Diagnose in eine psychiatrische Kategorie umgewandelt. Es waren nun vor allem materielle und stilistische Auffälligkeiten, wie Unterstreichungen, fehlerhafte Rechtschreibung, Wortverdrehungen, die Menge an produzierten Schriften und jene Nachahmung des zeitgenössischen juristischen Stils, den Gaderer als mimetischen Parasitismus beschreibt, die den Querulanten ausmachten. Der Querulant kann folglich als Koproduktion zwischen (sich ausbildendem) Rechtssystem und (einer sich institutionalisierenden) Psychiatrie gedeutet werden.

Das Krankheitsbild der Querulanz spielte in zwei weiteren Vorträgen des Workshops eine – wenn auch nicht ganz so prominente Rolle. Die Grundlage der Ausführungen bildete in beiden Fällen dieselbe im Jahr 1908 an der Berliner Charité angelegte psychiatrische Krankenakte. Die Diagnose des Patienten changierte zwischen Querulanz und Pseudologica fantasica, dem pathologischen Lügen. Im ersten dieser Vorträge widmeten sich aus literaturwissenschaftlicher Perspektive Sophia Könemann und Sonja Mählmann ebenjener Akte. Im Zentrum ihres Beitrages mit dem Titel „Fliegende Blätter und Papierkrieg. Über Dynamiken psychiatrischer Aufschreibeverfahren“ (Sektion III) steht die sprachliche Analyse der Akte. Sie zeigt, dass bestimmte sprachliche Merkmale sich in Abhängigkeit von Kontext und Lesart – gleich einer literarischen Kippfigur, sowohl als Fabulation als auch als Querulanz auslegen ließen. Die Logik der jeweiligen pathologischen Aktivität trete, so die These, also erst durch ihr direktes Aufeinanderprallen hervor, wie in dieser Akte geschehen.

Sophie Ledebur, Historikerin am Institut für Geschichte der Medizin in Berlin, beschäftigte sich in ihrem Vortrag „Sehend schreiben, schreibend sehen“ (Sektion IV) mit der Akte desselben Patienten. Denn diese zeigt direkt und indirekt ein von Theodor Ziehen (1862-1950) eingeführtes Aufschreibesystem, das u.a. als medientechnische Innovation einen Stenographen am Krankenbett installierte um so eine theoretisch ungefilterte und vollständige Dokumentation zu ermöglichen. Die Forderung nach einer sich von der spekulativen Psychologie abgrenzenden „klinischen Beobachtung“ wurde zwar schon zu einem früheren Zeitpunkt von Karl Ludwig Kahlbaum (1828-99) formuliert. Die spätere Rezeption dieses methodologischen Neuansatzes durch Ziehen sollte jedoch hier im Mittelpunkt stehen. Indirekt zeigte sich die nach Ergebnisoffenheit strebende Dokumentation an einer protokollierenden Schreibweise (die Blätter der Krankenakte wurde gefalzt und nur zur Hälfte beschrieben, um spätere Anmerkungen zu ermöglichen), an der Wiedergabe der direkten Rede des Patienten und an einer durch den Stenographen ermöglichten quantitativen Steigerung des Beobachtungsregimes. Eine weitere Besonderheit dieser Akte ist der direkte Bezug des Patienten auf den am Bett sitzenden Stenographen, der durch Aussagen und Beobachtungen zur Methode („Ich sage gar nichts mehr!“ oder „Schreiben Sie: Der Arzt lacht.“) diese zu unterwandern versuchte, dadurch jedoch nur die Ausweglosigkeit des Systems zeigte.

Während der Querulant dem Psychiater per definitionem eine Fülle an Anschauungs- und Untersuchungsmaterial lieferte, so entzieht sich der Autist durch sein Schweigen dem Zugriff des Psychiaters beinahe vollkommen. (Dies könnte der Grund dafür sein, warum das auffällige Krankheitsbild des infantilen Autismus erst spät, im Jahr 1943, durch den amerikanischen Kinder- und Jugendpsychiater Leo Kanner beschrieben wurde.) Novina Göhlsdorf zeigte in ihrem Vortrag zu „Aufschreibeverfahren und –problemen“ in Sektion II präzise, wie sich diese Schwierigkeiten in der Beobachtung von Autisten in Leo Kanners Aufzeichnungen autistischer Kinder manifestierten. Auf der Grundlage von unveröffentlichten Dokumenten, die als Grundlage für die ersten Schriften zu kindlichem Autismus dienten, zeigte sie zum einen wie Kanner, quasi als „Sampler“, das Expertenwissen der Ärzte mit den Beschreibungen der Eltern kombinierte, die Aufzeichnungen in der Akte dabei zum Teil narrativierte oder denarrativierte. Stilistisch stellte sie andererseits fest, dass die Texte Kanners auffällige Analogien zu dem Objekt ihrer Beschreibung, also dem Verhalten der autistischen Kindern aufwiesen. Häufige Wiederholungen, große Selbstreferentialität, und eine objektivierende und mechanisch anmutende Schreibweise seien dabei bezeichnend.

Alle weiteren Vorträge seien an dieser Stelle nur in Kürze und in chronologischer Reihenfolge genannt:

Marian Kaiser setzte Emil Kraepelin und sein Zählkartensystem in Sektion I in den Kontext kolonialer Forschung auf Java und stellte den deutschen Psychiater somit als Begründer der Ethnopsychiatrie vor. Wolfgang Fuchs und Petra Rose (Sektion II), sprachen über die psychiatrische Kinderbeobachtungsstation (KBS) der Charité. Die Frage nach der Ursache auffälligen kindlichen Verhaltens – ob endogen oder exogen – konnte zwar nicht geklärt werden. Es entstand jedoch ein Dokumentationssystem, das zusätzlich zum ärztlichen Teil einen Bericht der Erzieherinnen und Heilpädagoginnen der Station enthielt. Ob der Komplexität des Untersuchungsgegenstandes war eine gleichberechtigte Kooperation unterschiedlichen Personals entstanden.

Auch die Basis von Max Gawlichs Vortrag begründete eine besondere Art des Aufschreibens: somatische Schock- und Krampftherapien bedurften einer neuen Art des Festhaltens der Therapieabläufe und -erfolge. Anna Urbach beschrieb, wie die „Fixierung des Fallens“, sprich, die Verschriftlichung des epileptischen Anfalls, seiner Plötzlichkeit wegen, einen vorgedruckten Notizblock im Kitteltaschenformat hervorbrachte. Schreibenden Ex-Patienten psychiatrischer Kliniken widmetet sich Tomke Hinrichs. Sie untersuchte den Einfluss, den die sogenannten „Irrenbroschüren“ auf die entstehende Irrenrechtsbewegung im Wilhelminischen Deutschland und merkte des weiteren an, dass allein die Existenz der Irrenbroschüren bezeuge, dass die Autorität der Psychiatrie noch wesentlich geringer war als die anderer medizinischer Disziplinen.

Zu guter Letzt ist noch der Vortag von Vincent Barras, dem Leiter des medizinhistorischen Instituts in Lausanne zu nennen. Er beschäftigte sich an einem Beispiel, dem der altersbedingten Halluzinationen, wie unterschiedliche Psychiater die generelle Schwierigkeit bei der Beschreibung von Halluzinationen umgegangen sind.

Der bereits beschriebene positive Gesamteindruck war bedingt durch die umsichtige Auswahl der Beiträge, jedoch auch durch die lebhaften Diskussionen, die jedem der Vorträge folgten. Im Gegensatz dazu, oder gerade deswegen, beschränkte sich die Abschlussdiskussion am Samstag Nachmittag auf ein organisatorisches Minimum hinsichtlich der geplanten Publikation. Der Tagungs-Sammelband mit sämtlichen Beiträgen soll zeitnah, möglichst schon im Herbst 2013, veröffentlicht werden.

Histoires de Lux

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A legend says that in the 10th century, Luxembourg was founded on the rock where Siegfried of the Ardennes first saw his beautiful wife Melusine of the Alzette valley. She disappeared and was never seen again when Siegfried found out that she had a secret: while bathing her legs turned into a fish tail. Outside of the country, Luxembourg is not known for its founding myth but as a tax haven, the home of numerous companies and banks. But Luxembourg is much more than it’s historical myth and nowadays fiscal paradise. The world’s last Grand Duchy is europe’s biggest micro state and a case in point that history is a matter of perspective. Where better, then, to start re-examining the continent’s medical and socio-educational history of the 19th and 20th century? The Histoires de Lux will be told by three research teams based at the university of Luxembourg, aiming to inform a broader public about the newest developments in our fields of interest: Fabricating Modern Societies (FAMOSO), Framing Age (FRAMAG) and Standardizing the Difference (STANDDIFF).

We have created this blog to keep you posted: on publications, conferences as well as our personal research progress. Interested?

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